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Ist das legal? Tesla filmt Unfallflüchtige ohne ihr Wissen

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Von: Felix Gattinger

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Neue Elektrofahrzeuge vom Typ Model Y stehen am frühen Morgen auf einem Parkplatz am Terminal 5 des Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg.
Wer einen geparkten Tesla neuerer Bauart anfährt oder in anderer Weise beschädigt, hat schlechte Karten, denn die Kameras des E-Fahrzeugs filmen die gesamte Umgebung ab. © Patrick Pleul/dpa

Obergünzburg – Als eine Autofahrerin am Montagnachmittag im Ortskern der Marktgemeinde Obergünzburg beim Aussteigen mit ihrer Fahrzeugtür einen daneben geparkten Tesla touchierte, verursachte sie laut Polizeiangaben an dem neuwertigen Elektrofahrzeug eine tiefe Delle. Nachdem die Frau den Schaden kurz begutachtet hatte, entschied sie sich dafür, sich davon zu stehlen ohne sich weiter um den Schaden zu kümmern. – Sie ahnte dabei allerdings nicht, dass sie bereits die ganze Zeit über gefilmt wurde.

Die Kameras des Tesla befanden sich nämlich zur Tatzeit im sogenannten Wächtermodus. Laut Herstellerwebsite handelt es sich dabei um eine Funktion, mit der sich „verdächtige Aktivitäten rund um den Tesla überwachen lassen, wenn dieser geparkt und abgeschlossen ist“. Sobald der Wächtermodus etwas als potenzielle Bedrohung einstuft, beginnen die Kameras des Tesla mit der Aufzeichnung des Geschehens in der gesamten Fahrzeugumgebung, das Alarmsystem des Fahrzeugs aktiviert sich, und der Besitzer bekommt eine Warnmeldung per App.

Auf dem Video, das bei der Tat entstand, ist die Täterin und ihr Verhalten nach der Beschädigung sehr gut zu erkennen, so dass sich die weiteren Ermittlungen für die Polizei einfach gestalteten. Die Frau erwartet nun eine Geldstrafe und möglicherweise auch ein Fahrverbot. Zudem muss sie für den am Tesla verursachten Schaden aufkommen. Dieser wird auf mindestens 3.000 Euro geschätzt.

Filmen in der Öffentlichkeit – rechtlich umstritten

So hilfreich die Umgebungsüberwachung in diesem Fall war, so umstritten ist die generelle Anwendung der Technologie auf bundesdeutschem Rechtsgebiet. Im Sommer 2022 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz geklagt, weil hier Bürgerinnen und Bürger ohne ihr Wissen gefilmt werden. Darüber, so die Argumentationslinie der Verbraucherschützer, informiere die Firma Tesla die Halter ihrer Fahrzeuge nicht korrekt.Die Urteilsverkündung in dieser Sache, erklärte ein Pressesprecher des Bundesverbands in Berlin auf Anfrage des Kreisboten sei für Donnerstag, 21. März anberaumt.

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