2023: Was sich im neuen Jahr alles ändert

Region – Das Jahr 2023 hat begonnen: Wie jedes neue Jahr hat es zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit im Gepäck. Bürgergeld, Preisbremsen, Freibeträge, Krankschreibung und vieles mehr – viele treten bereits am 1. Januar 2023 in Kraft, manche erst im Laufe des Jahres. So manche davon haben Auswirkungen auf den Geldbeutel der Bürger. Ein Überblick zu den wichtigsten Neuerungen im Jahr 2023.
- Bürgergeld: Ab 1. Januar wird Hartz IV (Arbeitslosengeld II) durch das neue Bürgergeld ersetzt. Dadurch steigt die monatliche Grundsicherung für Alleinstehende auf 502 Euro. Auch das Schonvermögen fürs Ersparte wurde pro Person auf bis zu 15.000 Euro erhöht.
- Kindergeld: Das Kindergeld steigt zum 1. Januar einheitlich auf 250 Euro pro Monat und Kind.
- Kinderfreibetrag: Auch der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar 2023 auf 8.952 Euro erhöht.
- Hinzuverdienstgrenze: Durch den Wegfall der sogenannten Hinzuverdienstgrenze können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung.
- Midi-Jobs: Hier steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer in sogenannten Midi-Jobs dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Verdienstgrenze müssen Beschäftigte weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
- Homeoffice-Pauschale: Viele Menschen arbeiten nach wie vor im Homeoffice. Dafür können künftig statt 600 Euro bis zu 1.260 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Krankschreibung: Der „gelbe Zettel“ ist Geschichte. Die Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgt ab dem neuen Jahr mittels elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die wesentlichen Informationen werden dann direkt von der Krankenkasse an den Arbeitgeber weitergeleitet.
- Strom- und Gaspreisbremse: Ab März 2023 soll erstmals die geplante Strom- und Gaspreisbremse greifen – rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Jedoch gilt die Bremse nicht für den gesamten Energieverbrauch, sondern nur für die ersten 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. Für Privathaushalte wird der Gaspreis auf zwölf Cent/kWh gedeckelt. Beim Strompreis gilt eine Obergrenze von 40 Cent/kWh für einen Basisverbrauch von 80 Prozent.
- Photovoltaikanlagen: Vereinfachungen stehen für die Besitzer von Solaranlagen durch den Wegfall der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2023 an. Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, Strom produziert und verkauft, kann nun einfacher abrechnen als zuvor. Durch die Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen entfallen. Für neue Photovoltaik-Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
- Grundsteuererklärung: Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Eigenheimbesitzer müssen – dank der Fristverlängerung – ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 abgeben.
- Mehrwegpflicht: Gastronomiebetriebe, Lieferdienste und Cafés müssen ab 1. Januar 2023 Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern (mit Pfand) anbieten. Beim Straßenverkauf müssen Restaurants, Imbisse und Cafés eine alternative Mehrwegverpackung zur Einwegverpackung anbieten. Dadurch soll der Verbrauch von To-Go-Verpackungen reduziert werden.
- Führerschein: In den kommenden Jahren müssen viele Deutsche ihren Führerschein umtauschen. Noch bis 19. Januar 2023 müssen alle Führerschein-Besitzer, die in der Zeit von 1959 bis 1964 geboren sind, ihren alten Führerschein gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
- E-Auto: Die staatliche Förderung für reine Elektroautos wird von 6.000 Euro auf 4.500 Euro reduziert und für Plug-In-Hybride sogar komplett abgeschafft. Zum 1. September 2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
- Autogas: Die Steuervergünstigung für Autogas (LPG) läuft aus und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind diese Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin- oder Dieselkraftstoffe.
- Kfz-Versicherung: Zum Jahresbeginn werden die Typklassen für Fahrzeuge neu eingestuft, dadurch ändern sich ebenfalls die Beiträge für die Kfz-Versicherung.
- 49-Euro-Ticket: Das 9-Euro-Ticket sehr gut angenommen. Damit mehr Menschen auf die Schiene umsteigen, soll (voraussichtlich im Frühjahr) als dessen Nachfolger ein 49-Euro-Ticket erhältlich sein. Mit dem Deutschlandticket kann dann monatlich jede Verbindung im Nahverkehr genutzt werden.
- Tabaksteuer: Raucher müssen für den blauen Dunst nochmals tiefer in die Tasche greifen. Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig im Schnitt 18 Cent mehr.
- Elektrogeräte: 2023 soll mit dem Recht auf Reparatur bei Elektrogeräten ein neues EU-Gesetz in Kraft treten. So verfügen z.B. Smartphones, Tablets oder Laptops aktuell nur über wenig austauschbare Hardware – selbst ein simpler Tausch des Akkus ist meist nicht mehr möglich.
- Kroatien: Gute Nachrichten für Urlauber. In Kroatien wird der Euro ab dem 1. Januar 2023 offizielles Zahlungsmittel. Im Zuge der Umstellung werden auch neue Euro-Münzen eingeführt, die die speziellen Prägungen des Landes zeigen.
Das neue Jahr bringt wieder jede Menge Änderungen und Neues mit sich – manchmal sorgt dies für Entlastungen und so manches Mal müssen die Bürger tiefer in die Tasche greifen.
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