Prozess nach Terroranschlag in Halle: Jetzt wurde das Urteil gesprochen
In Magdeburg läuft der Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B. Die Bundesanwaltschaft fordert die Höchststrafe für den 28-Jährigen. Nun wurde das Urteil gesprochen.
- In Magdeburg läuft der Prozess gegen Stephan B.
- Stephan B. hatte vor einer Synagoge in Halle zwei Menschen getötet und mehrere Personen verletzt. Die Bundesanwaltschaft fordert jetzt die Höchststrafe (siehe Update vom 18. November, 16.56 Uhr).
- Am zweiten Prozesstag wurde das vom Angeklagten aufgezeichnete Tatvideo gesichtet. Dabei hatte Stephan B. ein breites Grinsen im Gesicht (siehe Update vom 22. Juli, 11.30 Uhr).
Update, 21. Dezember 2020, 11:19 Uhr: Der Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., ist vom Oberlandesgericht Naumburg zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht verurteilte den 28-jährigen Rechtsterroristen am Montag unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen und versuchtem Mordes in 51 Fällen sowie wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Volksverhetzung.
Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort 51 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. Er scheiterte an einer verschlossenen Holztür zum Gelände der Synagoge. In der Folge erschoss er eine 40-jährige Passantin auf der Straße und einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss.
Der 28-jährige ist für den rechtsterroristischen Anschlag in Halle verantwortlich und muss sich vor dem Magdeburger Gericht verantworten. Im Oktober 2019 versuchte Stephan B. in eine Synagoge in Halle (Saale) einzudringen, um dort versammelte Personen zu töten.
Prozess zu rechtsterroristischem Attentat in Halle: Eltern des Angeklagten werden wohl nicht aussagen
Update vom 28. Juli, 20.02 Uhr: Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag in Halle haben mehrere Anwälte der Nebenklage Zweifel geäußert an der Darstellung des Angeklagten, sich ohne Wissen seines Umfelds radikalisiert zu haben. Mehrere Juristen der Nebenklage zitierten am Dienstag ehemalige Mitschüler und Bekannte, die dem Angeklagten rassistische Äußerungen zuschrieben.
Das Gericht verlas am Dienstag einen Brief, den die Mutter des Angeklagten vor einem Suizidversuch an ihre Tochter geschrieben haben soll. Darin gibt sie der Gesellschaft und dem Staat die Schuld an der Tat ihres Sohnes und äußert ähnliche antisemitische Verschwörungstheorien wie ihr Sohn vor Gericht. Der Angeklagte hatte stets beteuert, dass seine Familie nichts mit der Tat zu tun und auch nichts von seinen Plänen gewusst habe. Bei der Verlesung des Briefes starrte der Beschuldigte, der bei Befragungen sonst oft lächelt und lacht, still auf den Tisch vor sich und verschränkte die Arme. Die Eltern des Mannes werden am Mittwoch vor Gericht erwartet, wollen dem Vernehmen nach aber nicht aussagen.
Kati Lang, eine Anwältin der Nebenklage, verlas nach der Befragung des Angeklagten eine Erklärung. Darin verurteilte die Juristin die rassistischen, antisemitischen und sexistischen Aussagen des Beschuldigten scharf. Zwar möge die juristische Betrachtung, dass der Mann allein gehandelt habe, korrekt sein. Nach der Befragung ergebe sich aber ein anderes Bild: „Der Angeklagte bewegte sich in einem gesellschaftlichen Resonanzraum, insbesondere in Internetforen, die ihn inspirierten, bestärkten und über die er sich einen Nachahmungseffekt erhoffte“, erklärte Lang. „Es darf in diesem Prozess nicht der Fehler gemacht werden, die Taten dadurch zu verharmlosen, dass hier nur eine Person angeklagt ist.“
Unterdessen fiel in Neuseeland das Urteil zum Christchurch-Attentat auf muslimische Gläubige.
Prozess zu Halle-Attentat: Emotionale Szenen bei Video-Sichtung - Kläger verlassen Saal - Täter-Reaktion schockiert
Update vom 22. Juli, 13.20 Uhr: Ein Gutachter hält den für das Attentat in Halle angeklagten Stephan B. nach Darstellung seiner Verteidigung für voll schuldfähig. „Das ist jedenfalls die vorläufige Auffassung des Sachverständigen“, sagte Verteidiger Hans-Dieter Weger an diesem Mittwoch in Magdeburg. Er sehe seine Hauptaufgabe darin, für den Ablauf eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu sorgen, da die Tat im Wesentlichen auf einem Video festgehalten worden sei. Über die Aussagen seines Mandanten sagte Weger, dass es die freie Entscheidung des Angeklagten sei, was er mache. „Es ist nicht meine Aufgabe, ihn in irgendeiner Form zu maßregeln“, erklärte er.
Der Verteidiger gab außerdem an, in dem „ein oder anderen Punkt“ mit Blick auf die Vorwürfe gegen seinen Mandanten anderer Auffassung zu sein als die Staatsanwaltschaft. Genauer wurde er diesbezüglich nicht. Weiter sagte Weger, dass sich sein Mandant natürlich beraten habe lassen. „Das heißt jetzt nicht, dass er unseren Ratschlägen unbedingt folgt", fügte er hinzu.
Halle-Attentat: Video der Tat vor Gerichtet gesichtet - Stephan B. hat dabei ein breites Grinsen im Gesicht
Update vom 22. Juli, 11.20 Uhr: Zu Beginn des zweiten Prozesstags um den rechtsextremen Terroranschlag von Halle wurde das Video gezeigt, das der Angeklagte von der Tat drehte. Im Gerichtssaal kam es daraufhin zu deutlichen emotionalen Reaktionen. Mehrere Nebenkläger haben während der Sichtung des Tatvideos den Gerichtssaal verlassen. Einige weitere schauten weg, als das gut halbstündige Video gezeigt wurde. Manche bedeckten ihre Augen oder hielten die Hände ihrer Anwälte oder Begleiter. Es waren auch mehrere Seelsorger zugegen, die sich um die Verletzten und Hinterbliebenen des Anschlags kümmerten.
Stephan B. folgte dem Video konzentriert, anfangs auch mit einem breiten Grinsen im Gesicht. Die Anwälte der Nebenklage machten einen psychologischen Gutachter im Saal darauf aufmerksam. Nach der Sichtung unterbrach die Richterin die Sitzung für 45 Minuten.
Halle-Attentat: Stephan B. räumt Taten am ersten Prozesstag ein und offenbart verstörendes Weltbild
Update vom 22. Juli, 9.53 Uhr: Nachdem sich der Prozess zum Halle-Attentat am Vortag um zwei Stunden verzögert hatte, weil für die Sicherheitsmaßnahmen mehr Zeit nötig war, als zuvor erwartet wurde, hat das Gericht an Tag zwei des Prozesses seine Einlasskontrollen deutlich beschleunigt. Anders als am Dienstag bildeten sich dieses Mal keine langen Schlangen mehr vor dem Gerichtsgebäude. Außerdem wurde auch die Sitzordnung im Saal geändert, sodass die Medienvertreter nun einen besseren Blick auf den Angeklagten haben. Außerdem ist WLAN verfügbar.

An diesem Mittwochmorgen wurde der Angeklagte erneut per Hubschrauber vom Gefängnis nach Magdeburg gebracht. Wegen des großen öffentlichen Interesses und aus Sicherheitsgründen wird der Prozess des Naumburger Oberlandesgerichts im größten Verhandlungssaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg verhandelt. Am ersten Verhandlungstag wurde der Angeklagte gut vier Stunden zu seinem Leben, der Tat und seinen Motiven befragt. Dabei hatte er den Anschlag und die 13 ihm vorgeworfenen Straftaten eingeräumt und außerdem ein zutiefst menschenfeindliches, von rassistischen Verschwörungstheorien geprägtes Weltbild offenbart. Zunächst sind für den Terrorprozess 18 Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt. Das Gericht hat insgesamt 147 Zeugen benannt, die Anklageschrift umfasst 121 Seiten.
Halle-Attentat: Stephan B. äußert sich zu Tatvorwürfen - Er wählte den Tag des versuchten Anschlags gezielt
Update vom 21. Juli, 15.54 Uhr: Im Prozess um den Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale hat sich der angeklagte Stephan B. ausführlich zu den Tatvorwürfen geäußert. Der 28-Jährige räumte ein, er habe versucht, mit Waffen und Sprengstoff in das jüdische Gotteshaus einzudringen. Er habe sich den 9. Oktober für den Anschlag ausgesucht, weil an diesem Tag die Juden ihren höchsten Feiertag Jom Kippur begehen.
B. sagte vor Gericht, er sei zuvor im Sommer mehrfach an der Synagoge vorbeigelaufen, um möglichst viel darüber in Erfahrung zu bringen. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens, was er mit all seinen Waffen vorgehabt habe, die er dann am 9. Oktober mit seinem Mietwagen zur Synagoge transportierte, antwortete der Angeklagte allerdings ausweichend. Er habe ja noch nicht einmal gewusst, "ob es eine besuchte Synagoge ist".
Klar gestand der 28-Jährige dagegen die Tötung einer 40-jährigen Passantin. B. erschoss die Frau, nachdem es ihm trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen war, in die Synagoge einzudringen. Vor Gericht sprach er von einer "Kurzschlussreaktion". "Hätte ich das nicht gemacht, hätten mich alle ausgelacht", sagte er mit Blick auf seine live von ihm ins Internet übertragenen Taten. Die Frau habe ihn "angeschnauzt", es tue ihm leid, dass er sie getötet habe.
Halle-Attentat: Täter Stephan B. provoziert vor Gericht - Richterin droht mit Ausschluss
Update vom 21. Juli, 14.03 Uhr: Der Angeklagte im Prozess um den antisemitischen Terroranschlag von Halle hat vor Gericht nur unwillig über seinen Werdegang und seine Familie berichtet. „Die Tat hat keinen Bezug zu meiner Familie“, sagte der 28-Jährige am Dienstag kurz nach Beginn des Prozesses. „Man fragt sich natürlich, wie man solche Taten verhindern kann, ich habe da natürlich kein Interesse dran.“ Auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin sagte der Mann, seine Eltern hätten sich getrennt, als er 14 oder 15 Jahre alt gewesen sei. Das Verhältnis zu beiden Eltern und Schwestern sei gut.
Sein Lieblingsfach in der Schule sei Biologie gewesen, Englisch seine Schwäche, sagte Stephan Balliet. Gute Freunde habe er nicht gehabt, er sei auch in keinem Verein gewesen. Er habe vor allem Interesse am Internet gehabt, weil man sich dort frei unterhalten könne. Nach dem Abitur habe er einen verkürzten Wehrdienst absolviert, sei sechs Monate Panzergrenadier in Niedersachsen gewesen. Er habe den Wehrdienst anstrengend und doof gefunden, es sei „keine richtige Armee“ gewesen.
Zum Studium sei er nach Magdeburg gegangen. Er habe es wegen einer Krankheit abgebrochen, habe danach keine Pläne mehr für die Zukunft gehabt und in den Tag hinein gelebt. „Nach 2015 hab ich entschieden nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun“, sagte der 28-Jährige.
Der Angeklagte antwortete knapp auf die Fragen. Da er sich auch rassistisch äußerte, rügte ihn die Vorsitzende Richterin bei der Wortwahl und drohte ihm mit dem Ausschluss vom Verfahren.
Halle-Attentat: Stephan B. unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen zu Prozess geflogen
Update vom 21. Juli, 12.15 Uhr: In Magdeburg hat der Prozess zum antisemitischen Terroranschlag von Halle begonnen. An Händen und Füßen gefesselt wurde der Angeklagte Stephan Balliet um kurz vor 12.00 Uhr in den Gerichtssaal geführt. Dem 28-Jährigen werden 13 Straftaten angelastet, darunter Mord und versuchter Mord. Er hat die Vorwürfe nach Angaben des Gerichts im Wesentlichen eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Sachsen-Anhalter eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Update vom 21.7., 10.55 Uhr: Die Sicherheitsvorkehrungen rund um den Prozess gegen Stephan B. sind enorm. B. wird mit Hand- und Fußfesseln in Gerichtsgebäude und Sitzungssaal gebracht. Während der Verhandlung wird B. durch „mindestens zwei Justizvollzugsbedienstete oder Justizwachmeister“ bewacht, das legte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens in ihrer sitzungspolitischen Anordnung fest. Auf Anordnung von Richterin Mertens könne B. zudem unverzüglich in eine Verwahrzelle gebracht werden.
Auch für Zuschauer und Presse gelten strikte Sicherheitsmaßnahmen. Zugang erhalten Personen nur gegen Vorlage des Ausweises, zwei Sicherheitsschleusen müssen passiert werden, in denen unter anderem auf gefährliche Gegenstände kontrolliert wird.
Auch für den Weg B.s zum Gerichtsgebäude wurden strikte Vorkehrungen getroffen. In Begleitung mehrere Polizisten wird B. aus der JVA Burg per Helikopter nach Magdeburg gebracht. Dort landete der Angeklagte gegen 8.05 Uhr auf einer Blumenwiese, er trug dabei eine schusssichere Weste, T-Shirt und Jeans. Das berichtete die Bild (hinter Bezahlschranke).

Derweil verzögert sich der Prozessbeginn wegen des hohen Interesses. Der Kontrollen am Einlass ziehen sich, zum geplanten Beginn des Prozesses stehen noch viele Menschen vor dem Gebäude.
Halle-Anschlag: Prozess gegen Stephan B. beginnt - Solidaritätskundgebung vor Gerichtsgebäude
Erstmeldung vom 21.7.: Magdeburg - Gut neun Monate nach dem rechtsextremen Terroranschlag* von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten beginnt in Magdeburg der Prozess gegen den Angeklagten. Das Gerichtsverfahren gilt als eines der größten und bedeutendsten in der Geschichte Sachsen-Anhalts: 13 Straftaten werden dem Angeklagten angelastet, darunter Mord und versuchter Mord. 43 Nebenkläger ließ das Gericht vor Prozessbeginn zu und benannte insgesamt 147 Zeugen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft umfasst insgesamt 121 Seiten.
„Die Schwere des Tatvorwurfs und die politische Bedeutung der angeklagten Taten verleihen dem Verfahren ein besonderes Gewicht“, sagte der Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg, Henning Haberland. Deshalb finde das Verfahren auch nicht in den Räumen des OLG Naumburg statt, sondern im größten Verhandlungssaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg. Dem Angeklagten werde ein Angriff auf grundlegende Werte unserer Gesellschaft vorgeworfen. „Insbesondere aber soll er unermessliches persönliches Leid angerichtet haben“, sagte Haberland. „Der Rechtsstaat wird darauf mit einem fairen Verfahren reagieren.“
Nach Anschlag auf Synagoge in Halle: Prozess beginnt
Einige der Verletzten und Hinterbliebenen hätten sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen und damit nun die Möglichkeit, gestaltend auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. „Und dennoch wird das Verfahren wahrscheinlich nicht alle Erwartungen erfüllen können, die von den Hinterbliebenen, den Geschädigten und der Öffentlichkeit möglicherweise gehegt werden“, sagte Haberland. Das Verfahren könne das geschehene Unrecht nicht beseitigen. Zum Prozessauftakt soll zunächst der Anklagesatz verlesen und anschließend der Angeklagte vernommen werden.

Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, als darin gerade 52 Gläubige den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Laut Bundesanwaltschaft wollte er möglichst viele Besucher der Feier töten. Der Täter scheiterte trotz schwerer Bewaffnung an der Eingangstür der Synagoge und erschoss dann vor der Synagoge eine 40-Jährige. Kurz darauf erschoss er in einem Dönerimbiss einen 20-Jährigen und verletzte auf seiner Flucht weitere Menschen, bevor ihn Polizisten festnehmen konnten. Der Täter hatte den Anschlag mit einer Helmkamera gefilmt und ins Internet gestreamt.
Anschlag auf Synagoge in Halle: Stephan B. räumte Vorwürfe ein - bei Verurteilung wohl lebenslänglich
Angeklagt ist Stephan B. aus Sachsen-Anhalt. Er hat die Vorwürfe laut dem Gericht im Wesentlichen eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung erwarten den heute 28-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe, auch eine anschließende Sicherheitsverwahrung ist möglich. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, „aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens“ geplant zu haben, so die Bundesanwälte.
Das Gericht erließ für den zunächst auf 18 Verhandlungstage angesetzten Prozess besonders strenge Regeln - einerseits wegen der besonderen Bedeutung des Angeklagten, andererseits wegen der Corona-Pandemie*. So soll der Angeklagte gefesselt und von Spezialkräften begleitet in den Gerichtssaal gebracht werden. Ende Mai hatte B. versucht, während seines Freigangs aus der JVA zu entkommen. Zuschauer und Medienvertreter müssen wegen der Corona-Gefahr* im Verhandlungssaal einen Mund-Nasen-Schutz* tragen. Wegen der strengen Vorgaben und der damit verbundenen Kontrollen öffnet das Gericht bereits drei Stunden vor Verhandlungsbeginn die Türen.
Prozess gegen Halle-Attentäter beginnt: Proteste vor Gerichtsgebäude?
Der Zentralrat der Juden in Deutschland erhofft sich von dem Verfahren Klarheit über die Hintergründe der Tat und darüber, wie es zu dem Anschlag kommen konnte. „Ich habe die Hoffnung, dass erstens geklärt wird, ob es sich tatsächlich um einen Einzeltäter handelt oder ob rechtsextreme Netzwerke hier eine Rolle gespielt haben“, sagte der Chef des Zentralrats, Josef Schuster, der Deutschen Presse-Agentur. „Zweitens möchte ich wissen, wie es dazu kommen konnte, dass ein Mensch sich in dieser Form radikalisiert“, sagte Schuster. „Kein Mensch wird als Nazi, Antisemit oder Terrorist geboren.“
Ein Bürgerbündnis will vor Prozessbeginn vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung abhalten und unter dem Motto „Solidarität mit den Betroffenen - keine Bühne dem Täter“ den Opfern des Attentats Aufmerksamkeit verschaffen. Es sei ein Ort der Trauer, der Wut und der Forderungen. Vor dem Prozessbeginn sprachen die Veranstalter von rund 100 Teilnehmern.
Das Verfahren sorgt auch international für großes Interesse: Neben der New York Times berichten auch die israelische Tageszeitung Israel HaYom sowie Medien aus den Niederlanden und der Schweiz aus dem Magdeburger Gerichtssaal. (dpa/AFP//fmü) *merkur.de und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.