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Nach Fluchtversuch von Halle-Attentäter: Sicherheit der JVA soll überprüft werden

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Von: Fabian Müller

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Bei seinem Fluchtversuch kletterte der Halle-Attentäter über einen hohen Zaun. Das hat nun Konsequenzen.
Bei seinem Fluchtversuch kletterte der Halle-Attentäter über einen hohen Zaun. Das hat nun Konsequenzen. © dpa / Hendrik Schmidt

Nach dem Anschlag von Halle legte Attentäter Stephan B. ein Geständnis ab. Seitdem ist er in Haft - und wagte einen Fluchtversuch. Dieser hat nun Konsequenzen.

Update vom 21. Juli, 11.12 Uhr: In Magdeburg beginnt der Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B. Die Sicherheitsvorkehrungen sind nicht nur wegen der Corona-Pandemie enorm. 

Update vom 11. Juni, 12.37 Uhr: Nachdem der Halle-Attentäter Stephan B. Ende Mai einen Fluchtversuch aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) unternahm, soll ein unabhängiges Expertengremium die Sicherheit in der JVA in Halle überprüfen. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) kündigte dies am Donnerstag in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag an. Das Gremium solle ausschließlich mit externen Experten besetzt werden und die Situation analysieren. „Wir sind dort nicht im Optimum“, kritisierte Keding. 

Halle: Unabhängiges Expertengremium soll Sicherheit der JVA prüfen

Die Rechtsexperten des Landtags hatten die Sitzung einberufen, um sich über den Ausbruchsversuch von Ministerium und Gefängnisleitung informieren zu lassen. Ende Mai war es dem 28-Jährigen bei einem Freigang gelungen, in einem unbeobachteten Moment über einen mehr als drei Meter hohen Zaun zu klettern. Anschließend versuchte er, Türen zu öffnen, ehe er gefasst wurde. Keding zufolge wurde der Mann über längere Zeit nicht direkt bewacht.

Der Chef der JVA Halle, Thomas Naumann, stützte die Darstellung von Keding: Die zuständigen Wächter hätten den Gefangenen auf seinem separaten Freiganghof nur wenige Sekunden wie vorgeschrieben mit zwei Beamten bewacht, sagte Naumann dem Ausschuss. Ihm zufolge wäre der Fluchtversuch ohne diese Pflichtverletzungen nicht möglich gewesen. 

Wegen Fluchtversuch von Halle-Attentäter: Stellvertretende JVA-Leiterin zwangsversetzt

Keding hatte bereits am Dienstag die JVA verantwortlich gemacht. Die stellvertretende Anstaltsleiterin wurde nun in einer ersten Konsequenz ins Justizministerium strafversetzt, wie Keding im Ausschuss mitteilte.

Am 9. Oktober 2019 hatte Stephan B. schwer bewaffnet versucht, in die gut besuchte jüdische Gemeinde einzudringen. Als das misslang, erschoss er zwei Menschen und verletzte weitere Menschen schwer, ehe er festgenommen wurde. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Sachsen-Anhalter zweifachen Mord und 68-fachen Mordversuch „aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus“ vor.

Update vom 4. Juni, 19.01 Uhr: Nach dem gescheiterten Fluchtversuch von Stephan B. am Pfingstsamstag ist die Leitung der Justizvollzugsanstalt (JVA) zunächst nicht über den Vorfall informiert worden. Dies ergab am Donnerstag eine Befragung des JVA-Leiters und seiner Stellvertreterin im Justizministerium, teilte das Ministerium in Magdeburg mit. Demnach erhielten beide erst am Dienstagmorgen Kenntnis von dem Vorfall und informierten umgehend das Justizministerium. 

Halle-Attentäter startete Fluchtversuch - Vorfall wurde erst drei Tage später gemeldet

Weiterhin sei offen, warum der Zwischenfall, bei dem der in U-Haft sitzende Stephan B. einen Zaun innerhalb des Gefängnisses in Halle überwand, nicht weitergemeldet wurde. Außerdem werden derzeit noch Videoaufzeichnungen ausgewertet. In den kommenden Wochen will sich der Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zu einer Sondersitzung treffen. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) stellte einen „umfassenden Bericht“ in Aussicht. 

Update vom 4. Juni, 15.20 Uhr: Der Attentäter von Halle, Stephan B., ist nach seinem beinahe geglückten Fluchtversuch an Pfingsten mittlerweile wie angekündigt von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Halle in ein besonders gut gesichertes Gefängnis nach Burg bei Magdeburg verlegt worden. 

B. sitzt seit Oktober vergangenen Jahres in der JVA Halle I in Untersuchungshaft. Der Attentäter wäre auch ohne den Vorfall in den kommenden Wochen rechtzeitig zum Prozessbeginn am 21. Juli nach Burg verlegt worden. Nach dem Ausbruchsversuch wurde B. nun aber schon am Mittwoch in die sicherere Justizvollzugsanstalt gebracht. 

Schockmoment im Gefängnis: Halle-Attentäter kann kurzzeitig entkommen - „Das muss Folgen haben“

Update vom 3. Juni, 17.40 Uhr: Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding kündigt nach der kurzzeitigen Flucht vom Halle-Attentäter Stephan B. Konsequenzen an. Das Gefängnispersonal habe ganz offensichtlich Vorschriften verletzt, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur: „Das muss Folgen haben“. Den Vorfall bezeichnete die Ministerin als „furchtbar“.

Keding bestellte für Donnerstag die Gefängnisleitung ins Ministerium nach Magdeburg. Dabei wolle sie von den Verantwortlichen auch wissen, warum sie erst am Dienstag von dem Vorfall am Samstag erfahren habe. Laut einem Sprecher des Ministeriums soll B. noch am Mittwoch ins Gefängnis nach Burg bei Magdeburg gebracht werden. Es ist das modernste und größte Gefängnis im Land.

Halle: Attentäter klettert über Zaun und ist fünf Minuten unbeaufsichtigt

Erstmeldung vom 3. Juni:

Halle - Schockmoment im Gefängnis: Der Attentäter des versuchten Anschlags auf eine Synagoge in Halle Stephan B. ist während seiner Untersuchungshaft für mehrere Minuten seinen Aufsehern entkommen. 

Wie nun bekannt wurde, war Stephan B. am Samstagnachmittag (30. Mai) über einen Zaun eines Hofes im Gefängnis Roter Ochse in Halle geklettert und habe sich etwa fünf Minuten unbeaufsichtigt im Innenbereich bewegt. Das teilte das Justizministerium nun mit. Anschließend nahmen ihn die Aufseher wieder in Gewahrsam. B. soll dabei keinen Widerstand geleistet haben.

Halle: Schockmoment im Gefängnis: Attentäter entkommt Aufsehern

Laut Justizministerium darf der Attentäter seine kameraüberwachte Zelle eigentlich nicht ohne Aufsicht verlassen. Das Ministerium wurde laut Mitteilung erst am Dienstag (2. Juni) über den Vorfall informiert und arbeitet ihn noch auf. Als erste Konsequenz wurden die für die Aufsicht zuständigen Mitarbeiter in andere Bereiche versetzt.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 - am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur - schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen. Er schoss auf eine Holztür und warf Sprengsätze. Als er es nicht schaffte, in die Synagoge zu gelangen, erschoss er auf der Straße eine 40 Jahre alte Frau und im Anschluss in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann.

dpa

Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle wurden Vorwürfe gegen die Polizei laut. Hätte Stephan B. bereits früher gefasst werden können? Ein Video enthüllte außerdem erschreckende Details - Danach wurden auch gegen Passanten Vorwürfe laut.

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